Wasserrecht
Wasser ist eine wertvolle Ressource – entsprechend streng sind in Österreich die Vorschriften. Ob Sie einen Brunnen bohren, ein Grundstück am Fluss bebauen oder mit Ihrem Betrieb Abwässer ableiten: Ohne behördliche Bewilligung geht es nicht. Wir beraten und vertreten Sie in allen wasserrechtlichen Angelegenheiten.
Bewilligung und Verfahren
Die Frage nach der Bewilligung stellt sich vor dem Bagger
Ein Brunnen, ein Schwimmteich, eine Drainage, eine Geothermieanlage: Vieles davon ist bewilligungspflichtig, manches nicht – und wer das erst nach der Errichtung klärt, bekommt es mit behördlichen Aufträgen zu tun, bis hin zur Sanierung. Wir prüfen vorab, ob Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Bewilligung braucht und wie die Erfolgsaussichten stehen.
Ebenso vertreten wir Sie, wenn ein Dritter ein Projekt plant, das Ihre Rechte berührt – etwa durch geänderte Wasserführung oder eine Absenkung des Grundwasserspiegels. In solchen Verfahren kommt es darauf an, Einwendungen rechtzeitig und präzise vorzubringen, denn was dort versäumt wird, lässt sich später kaum nachholen. Und wenn Ihr Trink- oder Brauchwasser verunreinigt wird, schützen wir Ihre Rechtsposition gegenüber dem Verursacher. Geht es um Wasser, das von einem Nachbargrundstück abläuft, ist das eine zivilrechtliche Frage – mehr dazu unter Liegenschaftsrecht / Agrarrecht.
Leistungen im Wasserrecht
- Beratung vor Bauvorhaben
Brunnen, Schwimmteich, Uferbebauung, Drainage, Geothermie: Bewilligungspflicht und Erfolgsaussichten - Bewilligungsverfahren
Begleitung des Antrags und Vertretung gegenüber der Wasserrechtsbehörde - Einwendungen und Stellungnahmen
Wenn das Projekt eines Dritten Ihre Grundstücksrechte oder Ihre Wasserversorgung beeinträchtigt - Rechtsmittel
Beschwerde gegen Bescheide bis zum Verwaltungsgerichtshof, bei Versagung wie bei unzulässiger Genehmigung - Gewässerverunreinigung
Haftungsfragen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei verschmutztem Trink- und Brauchwasser - Spezialfragen
Wasserschutzgebiete, Fischereirechte, Wegerechte an Gewässern, behördliche Sanierungsaufträge
Eine Kanzlei im wasserreichsten Teil Niederösterreichs
Donau, Ybbs und ihre Nebengerinne prägen das Mostviertel – und damit die Fragen, die hier aufkommen: Grundwassernutzung im ländlichen Raum, Hochwasserschutzauflagen entlang der Ufer, Konflikte zwischen Landwirtschaft, Gewerbe und Anrainern. Wir kennen diese Konstellationen und die Behörden, die darüber entscheiden. Das verkürzt den Weg von der ersten Frage bis zu einer belastbaren Einschätzung erheblich.