Rechtsanwaltskanzlei in Amstetten

Wasserrecht

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Wasser ist eine wertvolle Ressource – entsprechend streng sind in Österreich die Vorschriften. Ob Sie einen Brunnen bohren, ein Grundstück am Fluss bebauen oder mit Ihrem Betrieb Abwässer ableiten: Ohne behördliche Bewilligung geht es nicht. Wir beraten und vertreten Sie in allen wasserrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwälte Kattner

Bewilligung und Verfahren

Die Frage nach der Bewilligung stellt sich vor dem Bagger

Ein Brunnen, ein Schwimmteich, eine Drainage, eine Geothermieanlage: Vieles davon ist bewilligungspflichtig, manches nicht – und wer das erst nach der Errichtung klärt, bekommt es mit behördlichen Aufträgen zu tun, bis hin zur Sanierung. Wir prüfen vorab, ob Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Bewilligung braucht und wie die Erfolgsaussichten stehen.

Ebenso vertreten wir Sie, wenn ein Dritter ein Projekt plant, das Ihre Rechte berührt – etwa durch geänderte Wasserführung oder eine Absenkung des Grundwasserspiegels. In solchen Verfahren kommt es darauf an, Einwendungen rechtzeitig und präzise vorzubringen, denn was dort versäumt wird, lässt sich später kaum nachholen. Und wenn Ihr Trink- oder Brauchwasser verunreinigt wird, schützen wir Ihre Rechtsposition gegenüber dem Verursacher. Geht es um Wasser, das von einem Nachbargrundstück abläuft, ist das eine zivilrechtliche Frage – mehr dazu unter Liegenschaftsrecht / Agrarrecht.

Leistungen im Wasserrecht

Wobei wir Sie unterstützen
  • Beratung vor Bauvorhaben 
    Brunnen, Schwimmteich, Uferbebauung, Drainage, Geothermie: Bewilligungspflicht und Erfolgsaussichten
  • Bewilligungsverfahren 
    Begleitung des Antrags und Vertretung gegenüber der Wasserrechtsbehörde
  • Einwendungen und Stellungnahmen 
    Wenn das Projekt eines Dritten Ihre Grundstücksrechte oder Ihre Wasserversorgung beeinträchtigt
  • Rechtsmittel 
    Beschwerde gegen Bescheide bis zum Verwaltungsgerichtshof, bei Versagung wie bei unzulässiger Genehmigung
  • Gewässerverunreinigung 
    Haftungsfragen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei verschmutztem Trink- und Brauchwasser
  • Spezialfragen 
    Wasserschutzgebiete, Fischereirechte, Wegerechte an Gewässern, behördliche Sanierungsaufträge
Unser Ansatz

Eine Kanzlei im wasserreichsten Teil Niederösterreichs

Donau, Ybbs und ihre Nebengerinne prägen das Mostviertel – und damit die Fragen, die hier aufkommen: Grundwassernutzung im ländlichen Raum, Hochwasserschutzauflagen entlang der Ufer, Konflikte zwischen Landwirtschaft, Gewerbe und Anrainern. Wir kennen diese Konstellationen und die Behörden, die darüber entscheiden. Das verkürzt den Weg von der ersten Frage bis zu einer belastbaren Einschätzung erheblich.

Gut beraten im Wasserrecht

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Sprechen wir darüber.