Strafrecht
Wenn Sie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten, stehen Ihre Freiheit, Ihr Ruf und oft Ihre Existenz auf dem Spiel. Wir vertreten Beschuldigte und Angeklagte in allen Stadien des Verfahrens – von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zur Hauptverhandlung und, wenn nötig, zum Rechtsmittel.
Verteidigung von Anfang an
Vor der ersten Aussage, nicht danach
Der häufigste Fehler passiert, bevor ein Verteidiger überhaupt involviert ist: bei der ersten Einvernahme, in bester Absicht, ohne Kenntnis des Akts. Was dort zu Protokoll gegeben wird, begleitet das Verfahren bis zum Urteil. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und vorher mit einem Anwalt zu sprechen – nutzen Sie es. Bei Delikten nach der StVO entscheidet nicht das Gericht, sondern die Verwaltungsbehörde – dazu mehr unter Verwaltungsstrafverfahren.
Wir nehmen uns Ihres Falls sofort an. Zunächst verschaffen wir uns durch Akteneinsicht einen Überblick über die Vorwürfe, dann besprechen wir offen und vertraulich die Sachlage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Ob Verkehrsunfall mit strafrechtlichen Folgen, Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug: Wir hinterfragen die Darstellung der Anklage kritisch und schützen Sie vor unzulässigen Ermittlungsmethoden.
Leistungen im Strafrecht
- Strafverteidigung
Vertretung als Beschuldigter und Angeklagter in allen Verfahrensstadien - Frühe Intervention
Begleitung bereits im Ermittlungsverfahren, bei Polizeiverhören und Ermittlungsmaßnahmen - Hauptverhandlung
Vorbereitung durch Aktenanalyse, Zeugenbefragung und Einholung von Gutachten - Rechtsmittel
Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen belastende Entscheidungen - Diversion und außergerichtliche Erledigung
Prüfung, ob eine Lösung ohne Verurteilung möglich und für Sie günstiger ist - Vertretung als Privatbeteiligter
Für Opfer von Straftaten, um Schadenersatz bereits im Strafverfahren zu sichern
Das Urteil ist nicht immer das Ziel
Wir scheuen keine Auseinandersetzung und treten vor Gericht mit Nachdruck für Sie ein. Zugleich behalten wir das Gesamtbild im Blick: Spricht die Beweislage gegen Sie, ist eine diversionelle Erledigung oft das deutlich bessere Ergebnis als ein langer Prozess – ohne Verurteilung, ohne Eintrag, ohne öffentliche Verhandlung. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, besprechen wir offen mit Ihnen, bevor Entscheidungen fallen.