Verkehrsrecht – zivilrechtliche Aspekte
Ein unbedachter Moment am Steuer kann schwerwiegende Folgen haben: Sachschäden, Verletzungen, Heilungskosten, Verdienstentgang, Therapien. Wir übernehmen die komplette zivilrechtliche Abwicklung nach einem Verkehrsunfall, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Nach dem Unfall
Die ersten Tage entscheiden mit
Was unmittelbar nach einem Unfall geschieht, bestimmt später, was sich beweisen lässt. Wir klären deshalb früh mit Ihnen die wichtigsten Schritte: Beweissicherung vor Ort, Meldung bei Ihrer Versicherung, Dokumentation der Verletzungen. Je länger damit zugewartet wird, desto schwieriger wird die Durchsetzung. Wie hoch Ihr Anspruch bei Verletzungen anzusetzen ist, erklären wir im Detail unter Schmerzengeld.
Danach übernehmen wir die Abwicklung vollständig. Wir korrespondieren mit den Versicherungen der Unfallgegner, fordern Gutachten an und beziffern Ihre Ansprüche – vom Sachschaden über Heilkosten und Verdienstentgang bis zum Schmerzengeld. Sie führen diese Gespräche nicht selbst, und Sie nehmen kein Angebot an, bevor wir es geprüft haben.
Leistungen im Verkehrsrecht – zivilrechtliche Aspekte
- Sachschäden
Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung und Mietwagen - Personenschäden
Heilkosten, Verdienstentgang, notwendige Therapien, Pflege- und Haushaltshilfe - Schmerzengeld
Entschädigung für körperliche und seelische Beeinträchtigungen - Haftungsfragen
Allein- und Mitverschulden, Verschulden Dritter, Haftung für künftige Schäden - Regressansprüche
Auseinandersetzungen zwischen mehreren Unfallbeteiligten - Verhandlung mit Versicherungen
Gutachten, Korrespondenz und Schadensregulierung, von der Meldung bis zur Auszahlung
Wir kennen die Gerichte, vor denen Ihr Fall landen würde
Die Kommunikation mit Versicherungen kostet Zeit und Nerven – und sie läuft anders, wenn ein Anwalt sie führt, der das Verfahren realistisch einschätzen kann. Wir sind mit den Bezirksgerichten in Amstetten und Umgebung ebenso vertraut wie mit den Landesgerichten St. Pölten, Steyr und Linz. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, gehen wir für Sie vor Gericht, damit Sie auf berechtigte Ansprüche nicht verzichten müssen.