Erbrecht
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach dessen Tod geschieht. Ein Thema, das rechtlich komplex und emotional sensibel zugleich ist. Wir helfen Ihnen, rechtzeitig vorzusorgen und klare Verhältnisse zu schaffen. Und wir vertreten Sie, wenn es um eine Verlassenschaft bereits Auseinandersetzungen gibt.
Vorsorge und Verlassenschaft
Klare Verhältnisse schafft man, solange es noch geht
Ein Testament ist kein Misstrauensvotum gegenüber der Familie, sondern das Gegenteil: Es nimmt den Hinterbliebenen die Aufgabe ab, Ihren Willen erraten zu müssen. Wir beraten Sie bei letztwilligen Verfügungen ebenso wie bei Übergabs- und Schenkungsverträgen, mit denen sich Vermögen schon zu Lebzeiten weitergeben und Pflichtteilsansprüche im Vorhinein regeln lassen.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, vertreten wir Ihre Interessen im Verlassenschaftsverfahren. Wir machen Pflichtteilsansprüche geltend oder wehren unberechtigte Forderungen ab – mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, bevor aus einem Erbfall ein dauerhafter Familienkonflikt wird. Gelingt das nicht, setzen wir Ihre Position als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter konsequent vor Gericht durch.
Leistungen im Erbrecht
- Testament und Nachlassplanung
Individuelle letztwillige Verfügungen, abgestimmt auf Ihre Familiensituation - Übergabe und Schenkung
Übertragung zu Lebzeiten, etwa gegen Wohnungsgebrauchsrecht, samt Regelung der Pflichtteile - Pflichtteilsrecht
Durchsetzung für übergangene Angehörige, Abwehr unberechtigter Forderungen - Verlassenschaftsabwicklung
Vertretung als Erbenmachthaber – das Verfahren muss nicht zwingend über den Notar laufen - Erbrechtliche Streitigkeiten
Aufteilung der Verlassenschaft, Auslegung von Testamenten, Ansprüche aus Vermächtnissen - Hof- und Betriebsübergabe
Land- und forstwirtschaftliche Übergaben unter Beachtung der agrarrechtlichen Vorgaben
Was Generationen aufgebaut haben, soll nicht an einem Erbfall zerbrechen
Im Mostviertel werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe seit jeher von Generation zu Generation weitergegeben – eine gewachsene und achtbare Tradition. Durch unsere eigene familiäre Herkunft ist uns dieses Umfeld samt seinen Besonderheiten wirklich vertraut. Wir gestalten Hofübergaben so, dass die Pflichtteilsansprüche gleich mitgeregelt sind: ausgewogen gegenüber allen Beteiligten und rechtssicher auch dann, wenn der nächste Erbfall Jahrzehnte später eintritt.