Rechtsanwaltskanzlei in Amstetten

Fachgebiete

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Als Kanzlei in einer Region, in der Landwirtschaft, Gewerbe und gewachsene Familienstrukturen eng beieinanderliegen, beraten wir bewusst breit. Die meisten Anliegen, die zu uns kommen, lassen sich ohnehin nicht in ein einziges Rechtsgebiet sperren: Hinter einer Hofübergabe steht Erbrecht, Liegenschaftsrecht und Familienrecht zugleich. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Bereiche, in denen wir Sie beraten und vertreten. Sie sind unsicher, wohin Ihr Anliegen gehört? Rufen Sie einfach an, die Einordnung übernehmen wir.

Wobei wir Sie unterstützen

Schwerpunkte unserer Kanzlei

Bestandsrecht / Mietrecht

Das Bestandsrecht – besser bekannt als Miet- und Pachtrecht – regelt die Überlassung von Wohnungen, Häusern…

Ehe-und-Familienrecht

Familienrechtliche Fragen betreffen nicht nur Paragrafen, sondern sehr persönliche Lebensbereiche. Eine bevorstehende Scheidung, Obsorge und Kontaktrecht,…

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach dessen Tod geschieht. Ein Thema, das…

Liegenschaftsrecht / Agrarrecht

Grund und Boden sind im Mostviertel selten nur eine Vermögensfrage. Es geht um Höfe, die seit…

Schadenersatz und Gewährleistung

Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr, ein Unfall bei der Arbeit, ein fehlerhaftes Produkt: Schnell entsteht…

Schmerzengeld

Ein Unfall kann das Leben schlagartig verändern. Zu den körperlichen Beschwerden kommen oft psychische Belastungen und…

Strafrecht

Wenn Sie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten, stehen Ihre Freiheit, Ihr Ruf und oft Ihre…

Verkehrsrecht – zivilrechtliche Aspekte

Ein unbedachter Moment am Steuer kann schwerwiegende Folgen haben: Sachschäden, Verletzungen, Heilungskosten, Verdienstentgang, Therapien. Wir übernehmen…

Verwaltungsstrafverfahren nach StVO

Radarstrafe, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, drohender Führerscheinentzug: Hier geht es nicht um Schadenersatz, sondern um Strafen…

Wasserrecht

Wasser ist eine wertvolle Ressource – entsprechend streng sind in Österreich die Vorschriften. Ob Sie einen…

Auch dabei können wir helfen

Weitere Rechtsgebiete im Überblick

Ein sorgfältig formulierter Vertrag ist die beste Vorsorge gegen spätere Streitigkeiten. Mündliche Absprachen, unvollständige Musterverträge aus dem Internet oder unklare Formulierungen führen oft erst Jahre später zu Problemen, wenn sich die Erinnerungen der Beteiligten längst unterscheiden. Wir erstellen Verträge, die auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation zugeschnitten sind. Sie regeln die Rechte und Pflichten aller Vertragspartner klar.

Ebenso wichtig wie die Errichtung ist die Abwicklung eines Vertrages. Gerade beim Kauf von Liegenschaften fließen hohe Beträge. Hier sorgen wir als Treuhänder dafür, dass der Käufer sein Eigentum erhält und der Verkäufer sein Geld, und zwar Zug um Zug und ohne Risiko für beide Seiten. Wir übernehmen die Kommunikation mit Grundbuch und Behörden etc..

Schwerpunkte bei Errichtung und Abwicklung von Verträgen

  • Liegenschaftsverträge: Errichtung von Kauf-, Übergabs-, Schenkungs-, Tausch- und Dienstbarkeitsverträgen sowie von Wohnungseigentumsverträgen, einschließlich Grundbuchsprüfung und Organisation der Unterschriftsbeglaubigung.
  • Treuhandschaft: Sichere Abwicklung des Kaufpreises über ein Treuhandkonto. Die Auszahlung erfolgt erst nach gesicherter Eintragung des Eigentumsrechts und Lastenfreistellung. Liegenschaftstreuhandschaften werden im Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer registriert und sind dadurch zusätzlich abgesichert.
  • Grundbuch, Steuern und Behörden: Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, Lastenfreistellung und Verbücherung. Einholung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Selbstberechnung und Abfuhr von Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer.
  • Werk- und Bauverträge: Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit Baumeistern, Handwerkern und Bauträgern, mit klaren Regelungen zu Zahlungsplan, Fertigstellungstermin, Pönale, Schadenersatz und Gewährleistung.
  • Private Vereinbarungen: Darlehensverträge unter Verwandten, Fahrzeugkaufverträge, Vereinbarungen zwischen Lebensgefährten über gemeinsames Vermögen und vieles mehr.
  • Vertragsprüfung und Vertragsstörungen: Prüfung von Verträgen, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterstützung, wenn der Vertragspartner nicht oder verspätet erfüllt, sowie bei Rücktritt, Anfechtung wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.

Kaum ein größeres Vorhaben kommt ohne Bank aus: Ob Hausbau, Hofübernahme, Betriebsgründung oder die Veranlagung von Ersparnissen, stets werden Kredit-, Konto- oder Anlageverträge abgeschlossen, deren Bedingungen oft über Jahrzehnte wirken. Kommt es zu Problemen, stehen sich Bank und Kunde häufig mit sehr unterschiedlichem Wissensstand gegenüber. Das Bankenrecht verbindet allgemeines Vertragsrecht, Konsumentenschutzrecht und aufsichtsrechtliche Vorgaben. Es verlangt daher präzise Kenntnisse und einen klaren Blick auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Unsere Kanzlei ist in diesem Bereich auf beiden Seiten tätig. Wir vertreten Kreditinstitute bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Ebenso vertreten wir Privatkunden, Landwirte und Unternehmer, die sich gegen unberechtigte Forderungen, unzulässige Vertragsklauseln oder fehlerhafte Beratung zur Wehr setzen wollen. Selbstverständlich prüfen wir vor jeder Mandatsübernahme sorgfältig, dass keine Interessenkollision besteht.

Die Gemeinde ist jene Verwaltungsebene, die den Menschen am nächsten steht. Sie ist Baubehörde und erteilt Bewilligungen. Sie schreibt Abgaben vor, erhält Straßen und Wege, versorgt mit Wasser und Kanal und entscheidet über die Flächenwidmung. Zugleich tritt sie selbst als Vertragspartnerin auf, etwa beim Grundstückskauf, bei Bauaufträgen oder bei Vereinbarungen mit Grundeigentümern. Das Gemeinderecht ist daher eine vielschichtige Materie.

Wir beraten und vertreten einerseits Gemeinden, die bei ihren Entscheidungen Rechtssicherheit benötigen. Andererseits unterstützen wir Gemeindebürger, Grundeigentümer und Unternehmer, die ihre Rechte gegenüber der Gemeinde wahren wollen. Unser Anliegen ist in beiden Fällen dasselbe: rechtmäßige, nachvollziehbare und dauerhaft tragfähige Lösungen.

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