Verwaltungsstrafverfahren nach StVO
Radarstrafe, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, drohender Führerscheinentzug: Hier geht es nicht um Schadenersatz, sondern um Strafen und Maßnahmen der Behörde. Wir beraten Sie über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und vertreten Sie gegenüber Bezirkshauptmannschaft, Magistrat und Landesverwaltungsgericht.
Strafverfügung und Führerschein
Zwei Wochen, dann ist die Sache entschieden
Im Verwaltungsstrafverfahren laufen die Fristen kurz – beim Führerscheinentzug meist nur vierzehn Tage. Wer sie versäumt, verliert sein Rechtsmittel unabhängig davon, wie gut die Argumente gewesen wären. Deshalb gilt hier mehr als anderswo: lieber einmal zu früh nachfragen als einmal zu spät.
Wir prüfen, ob die Messung fehlerhaft war, ob der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufen ist und ob Milderungsgründe vorliegen. Schon kleine Formfehler können zur Aufhebung oder Minderung einer Strafe führen. Die Kommunikation mit der Behörde übernehmen wir vollständig, nehmen Akteneinsicht und vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung – mit dem Ziel, unnötig harte Strafen zu vermeiden oder einen Entzug so kurz wie möglich zu halten.
Leistungen im Verwaltungsstrafverfahren nach StVO
- Einspruch und Beschwerde
Rechtsmittel gegen Strafverfügungen, Vertretung vor Behörde und Landesverwaltungsgericht - Führerscheinentzug
Drohender Entzug, Probezeit, Vormerksystem und Verkürzung der Entzugsdauer - Geschwindigkeit und Radarstrafen
Überprüfung der Messung, des Geräts und des Verfahrensablaufs - Alkohol am Steuer
Verteidigung bei Alkoholdelikten und den daran geknüpften Maßnahmen - Fristen und Akteneinsicht
Fristgerechte Reaktion und vollständige Kenntnis des Behördenakts - Verhandlung und Milderungsgründe
Vertretung im Termin, Vorbringen entlastender Beweise und persönlicher Umstände
Ein Fahrfehler muss keine unverhältnismäßigen Folgen haben
Im Verwaltungsverfahren lässt sich oft einiges bewirken – vorausgesetzt, man wird rechtzeitig aktiv und führt die Kommunikation mit der Behörde professionell. Für viele hängt am Führerschein der Arbeitsplatz, und diese Dimension gehört ins Verfahren eingebracht, nicht erst in die Beschwerde. Wir kennen die Abläufe im Bezirk Amstetten und in den umliegenden Bezirken in Nieder- und Oberösterreich und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur letzten Instanz.