Fachgebiete

Wir beraten sie gerne in juristischen Belangen.

Liegenschaftsrecht / Agrarrecht

Fragen rund um Eigentum an Grund und Boden und daran gekoppelte Rechte (Dienstbarkeiten) bilden das Herzstück des Sachenrechts. Gerade bei Grundflächen im ländlichen Raum - wie es im Bezirk Amstetten und Umgebung häufig der Fall ist - spielen klare rechtliche Verhältnisse eine große Rolle für ein nachbarschaftliches Miteinander. Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des Sachenrechts, sei es, dass Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, ein solches erwerben möchten oder als Nachbar Ihre Rechte (und vor allem Ihre Grenzen an Grundstücken) gewahrt wissen wollen. Häufige Themen sind Grundstücksgrenzen, Wegerechte oder Leitungsrechte, aber auch Wohnrechte oder Fruchtgenussrechte (Nießbrauch) an Liegenschaften. Wir unterstützen Sie dabei, Dienstbarkeiten (Servitute) rechtssicher zu bestellen oder zu ändern - etwa wenn für ein „dahinterliegendes“ Grundstück ein Geh- und Fahrtrecht (Wegerecht) vereinbart werden soll, oder wenn Sie als Grundeigentümer unerwünschte Belastungen löschen lassen wollen. Vor allem setzen wir uns auch für die Sicherung landwirtschaftlicher Zufahrtsrechte ein und unterstützen Sie dabei, wenn bestehende Rechte unzulässig ausgeweitet werden.

Vor allem klären wir Aspekte, welche für die Ersitzung von Rechten (Dienstbarkeiten, Eigentum) relevant sind oder klären Sie auf, wann Dienstbarkeiten erlöschen (Freiheitsersitzung). Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie durch unzulässige Einwirkungen auf Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung (Lärm, Gestank, Blendung, Wasserablauf) gestört werden (unzulässige Immissionen und Emmissionen). Kommt es zum Streit mit benachbarten Grundeigentümern oder Personen, die sich ungerechtfertigt bestimmter Rechte berühmen oder zu Streitigkeiten über die Grundstücksgrenze, überhängende Äste, Lärmbelästigungen oder die Benutzung einer Zufahrt, so bemühen wir uns zunächst um eine gütliche Lösung. Ist eine Einigung nicht erreichbar, vertreten wir Ihre Anliegen vor Gericht.

Schwerpunkte bei Sachenrecht & Dienstbarkeiten:

  • Eigentumsrecht an Immobilien: Beratung bei Kauf, Übertragung oder Teilung von Grundstücken und Häusern. Wir prüfen Grundbucheintragungen, klären über Eigentumsübergänge auf (z.B. Schenkung, Ersitzung) und sichern Ihr Eigentumsrecht ab.

  • Grundbuch und Verträg: Erstellung und Überprüfung von Verträgen rund um Liegenschaften - vom Kaufvertrag, Übergabsvertrag bis zum Schen.

  • Grenz- und Nachbarstreitigkeiten: Vertretung bei Konflikten über Grenzverläufe (Boundary disputes) und Immissionen (Beeinträchtigungen durch Lärm, Geruch, Wasser). Wir arbeiten eng mit Vermessungsexperten zusammen, um Grenzfragen zu klären, und setzen Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche durch, wenn Nachbarn Ihr Eigentum unzulässig beeinträchtigen.

  • Dienstbarkeiten (Servitute): Beratung und Vertragsgestaltung zur Bestellung von Dienstbarkeiten wie Wegerechten, Leitungsrechten (Strom, Wasser, Kanal über fremdes Grundstück), Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht. Wir formulieren klare Vereinbarungen, die beiden Seiten Rechtssicherheit bieten, und sorgen für die korrekte Eintragung dieser Rechte im Grundbuch.

  • Durchsetzung von Rechte und Pflichten: Falls ein Nachbar oder Dritter Ihre Eigentumsrechte verletzt (z.B. widerrechtliche Nutzung Ihres Grundstückes, unzulässige Einwirkungen – Immissionen – auf Ihr Grundstück, Versperren der Zufahrt) oder vereinbarte Dienstbarkeiten nicht einhält, machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich geltend. Umgekehrt verteidigen wir Sie, wenn jemand unberechtigt Rechte an Ihrem Grundstück behauptet.

  • Baurechtliche Schnittstellen: Oft gehen Sachenrecht und öffentliches Baurecht Hand in Hand. Wir beraten Sie daher auch im Überschneidungsbereich – etwa wenn es um Grundabtretungen für öffentliches Gut oder baurechtliche Belange, etwa Abstandsvorschriften, geht.

Unser Ansatz im Liegenschaftsrecht ist von Weitsicht und Augenmaß geprägt. Gerade in einer langwährenden Nachbarschaft will man vermeiden, „um des Kaisers Bart zu streiten“ – also über Kleinigkeiten zu prozessieren. Wir helfen Ihnen, abzuwägen, welche Konflikte sich außergerichtlich lösen lassen und wo es notwendig ist, Ihre Rechte entschieden einzufordern. Dank unserer regionalen Erfahrung wissen wir, worauf es im Liegenschaftsrecht, vor allem im Mostviertel, ankommt und können auch gewachsene Gegebenheiten und Traditionen (z.B. Wegnutzungen, die seit Generationen bestehen) in die Lösungsfindung einbeziehen.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach dessen Tod geschieht – ein Thema, das sowohl rechtlich komplex als auch emotional sensibel ist. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig vorzusorgen und klare Verhältnisse zu schaffen, damit im Ernstfall Ihr letzter Wille respektiert wird. Dazu gehört auch die Beratung für die Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten etc.), um Vermögenswerte in Ihrem Sinne zu übertragen.

Aber auch wenn kein Testament vorliegt oder es um die Verlassenschaft Auseinandersetzungen gibt, stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen in Verlassenschaftsverfahren und helfen, Pflichtteilsansprüche – also Ansprüche nächster Angehöriger – geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Unser Beistand richtet sich darauf, zur Vermeidung familieninterner Konflikte eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, setzen wir Ihre Position konsequent vor Gericht durch, vor allem sorgen wir dafür, dass Ihre Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte/r gewahrt bleiben. Verlassen Sie sich auf unsere juristische Kompetenz im Erbrecht – wir begleiten Sie mit unserer Erfahrung durch den Gesamtprozess, damit sich nach dem Tod eines Angehörigen oder Bekannten keine dauerhaften Konflikte entwickeln.

Schwerpunkte im Erbrecht:

  • Testament und Nachlassplanung: Beratung zur Nachlassplanung, Erstellung individueller letztwilliger Verfügungen (Testamente), aber auch Beratung für die Errichtung von Übergabs- und Schenkungsverträgen, um die Übertragung von Vermögenswerten zeitgerecht zu regeln (z.B. Übertragung einer Liegenschaft, eines Hauses an die nächste Generation gegen Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes etc., Regelung der Pflichtteilsansprüche zu Lebzeiten).

  • Pflichtteilsrecht: Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen für übergangene Angehörige bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen gegen die Verlassenschaft oder gegen die Erben.

  • Verlassenschaftsabwicklung: Vertretung des Erben im Verlassenschaftsverfahren (Erbantrittserklärung, Ausschlagung der Verlassenschaft), wozu angemerkt wird, dass der Rechtsanwalt berechtigt ist, als Vertreter des Erben (Erbenmachthaber) im Verlassenschaftsverfahren zu fungieren und sohin das Verfahren keinesfalls zwingend ausschließlich durch den Notar als Gerichtskommissär abzuwickeln ist.

  • Erbrechtliche Streitigkeiten: Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Erben, z.B. über die Aufteilung der Verlassenschaft; Auslegung von Testamenten oder Geltendmachung von Ansprüchen aus Vermächtnissen (Legaten).

Im Mostviertel findet sich eine gewachsene und achtbare Tradition, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Vermögenswerte von Generation zu Generation weitergegeben werden. Auch aufgrund unserer familiären Herkunft sind uns das landwirtschaftliche Umfeld und die damit verbundenen Besonderheiten wirklich vertraut. Seit jeher gestalten wir Hofübergaben unter gleichzeitiger Regelung der Pflichtteilsansprüche unter der Zielsetzung, eine ausgewogene und rechtssichere Grundlage zu erreichen. Auf die agrarrechtlichen Vorgaben lenken wir unser Augenmerk.

Ehe-und-Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten und Fragestellungen betreffen nicht nur Paragrafen, sondern oft sehr persönliche Lebensbereiche. Konflikte in der Familie - sei es eine bevorstehende Scheidung, Fragen der Obsorge (Sorgerecht) und des Kontaktrechts oder Unterhaltsansprüche - sind emotional belastend und erfordern sowohl einfühlsame als auch fachkundige Unterstützung. Wir hören Ihnen aufmerksam zu und erklären verständlich Ihre rechtliche Position. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen. Achtsam im Ton und konsequent in der Sache setzen wir uns für Ihre Interessen ein, damit - wenn möglich - eine einvernehmliche Lösungen zu finden. Scheitert eine gütliche Einigung, vertreten wir Ihre Rechte entschlossen vor Gericht.

Schwerpunkte im Familienrecht:

  • Ehescheidung: Rechtliche Begleitung bei einvernehmlicher oder strittiger Scheidung, einschließlich Scheidungsfolgevereinbarungen.

  • Obsorge und Kontaktrecht: Regelung der elterlichen Verantwortung und Besuchsrechte im Sinne des Kindeswohls.

  • Unterhalt: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt in angemessener Höhe.

  • Vermögensaufteilung: Faire Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse nach einer Scheidung.

Gerade im Familienrecht ist Vertrauen essenziell. Als regional verwurzelte Kanzlei im Bezirk Amstetten und Umgebung kennen wir die zuständigen Gerichte und setzen uns vor allem auch dafür ein, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden. Sie können darauf vertrauen, dass wir Ihre familiären Anliegen mit der gebotenen Sensibilität und langjähriger Erfahrung behandeln. Ihr persönliches Wohlergehen und Auskommen und das Ihrer Kinder stehen für uns stets im Mittelpunkt.

Schadenersatz und Gewährleistung

Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr, ein Unfall bei der Arbeit oder ein fehlerhaftes Produkt – schnell entsteht ein Schaden, für den jemand aufkommen muss. Das Schadenersatzrecht sorgt dafür, dass Geschädigte fairen Ausgleich erhalten, und dass Verursacher nur für tatsächlich verschuldete Schäden haften. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall oder durch sonstiges fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu Schaden kommen. Dazu zählen Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstentgang, Pflege- und Haushaltshilfe, Ersatz von Sachschäden. Ebenso vertreten wir Sie, wenn jemand von Ihnen Schadenersatz fordert – wir prüfen die Rechtslage und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Neben Schadensfällen treten häufig Probleme mit gekauften Waren oder beauftragten Dienstleistungen auf: Hier greift das Gewährleistungsrech, das Konsumenten wie Unternehmern Rechtsansprüche bei Mängeln sichert. Wir beraten Sie, welche Schritte bei einem Produkt- oder Werkmangel möglich sind (Verbesserung oder Austausch über Preisminderung bis zur Wandlung – Vertragsauflösung) und setzen Ihre Gewährleistungsrechte durch, notfalls gerichtlich.

Schwerpunkte bei Schadenersatz & Gewährleistung:

  • Verkehrsunfälle und Personenschäden: Geltendmachung von Schadenersatz nach Unfällen (z.B. im Straßenverkehr oder Sportunfall) – einschließlich Schmerzensgeld, Reparaturkosten und Folgeschäden – sowie Kommunikation mit Versicherungen des Unfallgegners.

  • Haftungsrecht: Prüfung der Haftung in diversen Fällen (Verkehr, Berufsunfall, Tierhalterhaftung, Produkthaftung etc.) und Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Verursacher oder dessen Versicherung.

  • Abwehr von Forderungen: Vertretung von Beklagten in Schadensfällen – wir schützen Sie vor überzogenen oder unbegründeten Forderungen und sorgen für eine sachgerechte Schadensermittlung.

  • Gewährleistungsfälle im Kaufrecht: Beratung und Unterstützung, wenn gekaufte Waren oder Immobilien Mängel aufweisen – z.B. Auto mit versteckten Defekten, Haus mit Bauschäden – und Durchsetzung Ihrer Rechte auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

  • Gewährleistung bei Dienstleistungen: Unterstützung bei Problemen mit Handwerkerleistungen oder Werkverträgen (etwa Bauleistungen, Renovierungen), falls die Arbeit mangelhaft ausgeführt wurde, inklusive Fristensetzung zur Verbesserung und weiteren rechtlichen Schritten.

  • Versicherungsrechtliche Ansprüche: Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ihrer eigenen Versicherung, wenn diese nach einem Schadensfall unberechtigt die Leistung verweigert (z.B. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung).

In all diesen Bereichen gilt: Wir kämpfen für Ihr Recht auf fairen Ausgleich. Oft versuchen Schädiger oder Versicherungen, Zahlungen zu kürzen oder abzulehnen – dem treten wir entschlossen entgegen. Dank unserer Erfahrung kennen wir die „Tricks“ der Versicherer und können Ihre Ansprüche fundiert untermauern, sei es durch Gutachten oder juristischen Nachdruck. Gleichzeitig beraten wir Sie offen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Klage, ganz im Sinne einer pragmatischen Lösung. Vertrauen Sie unserer Kanzlei in Amstetten, um im Ernstfall zu bekommen, was Ihnen zusteht – rechtlich fundiert und mit Nachdruck.

Verkehrsrecht - zivilrechtliche Aspekte

Verkehrsunfälle

Ein unbedachter Moment am Steuer kann schwerwiegende Folgen haben: Sachschäden am PKW, Personenschäden, Heilungskosten, Verdienstentgang, notwendige Therapien, Ersatz für Pflege- und Haushaltshilfe etc. Wir übernehmen für Sie die komplette zivilrechtliche Abwicklung nach einem Verkehrsunfall, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Bereits unmittelbar nach dem Unfall klären wir mit Ihnen die wichtigsten Schritte – von der Beweissicherung vor Ort über die Meldung bei Ihrer Versicherung bis hin zur Schadensregulierung. Wir kommunizieren mit den Versicherungen der Unfallgegner, fordern Gutachten an und setzen Ihre Ansprüche durch:

  • Schadenersatz für Sachschäden (z.B. Reparaturkosten, Restwert, Mietwagen).

  • Personenschäden (Heilkosten, Verdienstentgang, notwendige Therapien).

  • Schmerzengeld und Entschädigung bei körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen.

  • Haftungsfragen (Komplett- oder Mitverschulden; Verschulden Dritter; Haftung für künftige Schäden).

  • Regressansprüche zwischen mehreren Unfallbeteiligten.

Gerade die Kommunikation mit Versicherungen kann zeit- und nervenraubend sein. Dank unserer Erfahrung im Verkehrsrecht und unserer Kenntnis der regionalen Bezirksgerichte in Amstetten, Niederösterreich und Oberösterreich, aber auch der umliegenden Landesgerichte (St. Pölten, Steyr, Linz) können wir Sie bestmöglich vertreten. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, gehen wir für Sie vor Gericht und sorgen dafür, dass Sie nicht auf berechtigte Ansprüche verzichten müssen.

Bestandsrecht / Mietrecht

Das Bestandsrecht – besser bekannt als Miet- und Pachtrecht – regelt die Überlassung von Wohnungen, Häusern oder Geschäftsräumen auf Zeit. Sowohl für Mieter als auch Vermieter können hier komplizierte rechtliche Fragen auftreten. Als erfahrene Rechtsvertretung in Mietrechtsangelegenheiten helfen wir Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und durchzusetzen. Wir erstellen und überprüfen Mietverträge und Pachtverträge, um rechtswirksame und faire Vereinbarungen zu gestalten. Treten während eines Mietverhältnisses Probleme auf – etwa Mängel in der Wohnung, ausbleibende Mietzahlungen oder Auseinandersetzungen über Kündigungsfristen – stehen wir beratend und vermittelnd zur Seite. Unser Ziel ist es, nachhaltige Lösungen zu finden, um kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

Schwerpunkte im Bestands- und Mietrecht:

  • Vertragsgestaltung: Erstellung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen.

  • Mietstreitigkeiten: Beratung bei Konflikten während des Mietverhältnisses, z.B. bei Mietmängeln (Schimmel, Heizungsdefekt) und daraus resultierenden Mietzinsminderungen oder bei Verletzung von Hausordnungsbestimmungen.

  • Kündigung und Räumung: Rechtliche Unterstützung bei Kündigung eines Mietvertrags – sei es eine Kündigung durch den Mieter oder den Vermieter – und Durchsetzung von Räumungsklagen bei verweigerter Wohnungsrückgabe.

  • Mietzins und Kaution: Durchsetzung von Ansprüchen auf ausstehenden Mietzins, Nebenkostenabrechnungen oder Rückzahlung der Mietkaution; Beratung zu zulässigen Mieterhöhungen und Indexanpassungen.

Schmerzengeld

Ein Unfall oder eine Verletzung kann das Leben schlagartig verändern. Neben körperlichen Beschwerden kommen häufig auch psychische Belastungen und finanzielle Einbußen hinzu, zum Beispiel Heilungskosten, Verdienstentgang, Ersatz für Haushalts- und Pflegehilfe, Besuchskosten etc. In solchen Situationen steht Ihnen das Recht auf Schmerzengeld zu, um die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen auszugleichen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten.

Nach einem Unfall – sei es im Straßenverkehr, beim Sport oder durch eine mangelhafte Anlage bzw. ein schädigendes Produkt – sollten Sie möglichst früh juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei in Amstetten verschafft Ihnen zunächst einen Überblick über die rechtliche Lage: Wir prüfen, ob ein Dritter für Ihre Schmerzen haftet, wie hoch die Schmerzengeldforderungen realistisch anzusetzen sind und welche weiteren Ansprüche (z.B. Heilungskosten, Verdienstentgang) Ihnen zustehen. Dabei übernehmen wir die Verhandlungen mit Versicherungen und Unfallgegnern, um eine rasche und angemessene Entschädigung zu erzielen. Sollte ein außergerichtlicher Vergleich scheitern, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht.

Was wir für Sie tun können:

  • Ermittlung der Anspruchshöhe: Basierend auf ärztlichen Befunden und der geltenden Rechtsprechung nehmen wir eine Einschätzung des Ihnen zustehenden Betrages vor.

  • Kommunikation mit Versicherungen: Wir übernehmen die Abwicklung gegenüber Haftpflicht- und Unfallversicherungen, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

  • Durchsetzung Ihrer Forderungen: Sollten Versicherer unberechtigte Kürzungen vornehmen oder Ansprüche ablehnen, setzen wir Ihr Recht gerichtlich durch.

  • Aufklärung über Folgekosten: Neben dem Schmerzengeld organisieren wir die Geltendmachung weiterer Kosten wie Heilbehelfe, Rehabilitation, Pflegegeld, Umbaukosten für barrierefreies Wohnen oder Ausgleich für psychische Belastungen.

  • Beratung bei Mitverschulden: Selbst wenn Ihnen ein gewisses Mitverschulden vorgeworfen wird, können Sie Anspruch auf (anteiliges) Schmerzengeld haben. Wir beraten Sie über Ihre Chancen und Risiken.

  • Langjährige Erfahrung in Niederösterreich und Oberösterreich: Dank unserer regionalen Verankerung kennen wir die zuständigen Gerichte und Versicherer gut und wissen, wie wir Ihre Ansprüche optimal vertreten können.

Wir wissen, dass Sie nach einem Unfall nicht nur körperlich, sondern auch seelisch oft stark belastet sind. Daher legen wir besonderen Wert auf eine Ihrer Persönlichkeit entsprechenden Betreuung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, erläutern Ihnen verständlich das weitere Vorgehen und geben Ihnen die nötige Sicherheit in einer schwierigen Phase. Damit Sie möglichst rasch zu Ihrem Recht kommen und sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, sorgen wir für eine sorgfältige und effiziente Abwicklung Ihres Schmerzengeld-Anspruchs.

Wasserrecht

Wasser ist eine wertvolle Ressource – dementsprechend streng sind in Österreich die Vorschriften im Wasserrecht. Ob Sie einen eigenen Brunnen bohren möchten, ein Grundstück am Fluss bebauen oder mit Ihrem Betrieb Abwässer ableiten: Ohne behördliche Bewilligung geht es nicht. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Wasserrechts, einem Spezialgebiet des öffentlichen Rechts. Als Kanzlei im wasserreichen Mostviertel kennen wir die typischen Herausforderungen: von Grundwasser-Nutzungsrechten im ländlichen Raum bis zu Hochwasserschutz-Auflagen entlang der Flüsse und Bäche (Donau, Ybbs und Nebengerinne).

Wir schützen auch Ihre Rechtsposition, wenn Sie von Verschmutzungen Ihres Trink- und Brauchwassers betroffen sind.

Schwerpunkte im Wasserrecht:

  • Beratung vor Bauvorhaben: Prüfung, ob für Ihr geplantes Vorhaben (Brunnen, Schwimmteich, Uferbebauung, Drainage, Geothermieanlage etc.) eine wasserrechtliche Bewilligung nötig ist und wie die Erfolgsaussichten stehen.

  • Einsprüche und Stellungnahmen: Formulierung von Stellungnahmen, wenn ein Dritter ein wasserrechtliches Projekt plant, das Ihre Grundstücksrechte tangiert (z.B. geänderte Wasserführung, Grundwasserspiegelabsenkung). Wir vertreten Sie im Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Bedenken berücksichtigt werden.

  • Rechtsmittel: Sollte eine Entscheidung der Behörde nicht in Ihrem Sinne ausfallen, legen wir für Sie Berufung/Beschwerde ein – bis hin zum Verwaltungsgerichtshof. Wir prüfen Bescheide auf Fehler und kämpfen für Ihr Recht, sei es auf Erteilung der Bewilligung oder auf Aufhebung einer unzulässigen Genehmigung.

  • Spezialfragen im Wasserrecht: Unterstützung bei Wasserschutzgebieten, Fragen der Fischereirechte, öffentlichen Wegerechte an Gewässern oder Haftung bei Gewässerverunreinigungen. Auch bei behördlichen Aufträgen (z.B. Sanierung eines illegal errichteten Weihers) stehen wir Ihnen zur Seite und finden rechtliche Lösungen.

Verwaltungsstrafverfahren - Delikte nach der StVO, Führerschein, Strafverfügungen

Geschwindigkeitsübertretungen, Führerscheinentzug, Strafzettel

Ganz andere Rechtswege gelten im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren im Straßenverkehr. Hier geht es nicht um Schadenersatz und Zivilverfahren, sondern um Strafen und Maßnahmen der Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), wenn jemand gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hat. Typische Beispiele sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen und Radarstrafen,

  • Rotlichtverstöße, Stopptafelmissachtung,

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung,

  • Alkohol am Steuer oder sonstige Verstöße, die zum Führerscheinentzug führen können,

  • Strafzettel und Strafverfügungen, auf die man rechtzeitig reagieren muss.

In solchen Fällen beraten wir Sie umfassend über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und legen, wenn sinnvoll, Rechtsmittel (z.B. Einspruch gegen eine Strafverfügung) ein. Wir prüfen, ob Messungen fehlerhaft waren, ob ein Verfahrensfehler seitens der Behörde vorliegt oder ob persönliche Milderungsgründe gelten. Bereits kleine Formfehler der Behörde können zur Aufhebung oder Minderung einer Strafe führen.

Gerade beim Führerscheinentzug ist schnelles Handeln entscheidend, da Fristen meist nur zwei Wochen betragen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation mit der Behörde, machen Akteneinsicht geltend und vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung. Ziel ist es, unnötig harte Strafen zu vermeiden oder den Entzug so kurz wie möglich zu halten.

Unsere Leistungen im Verwaltungsstrafverfahren:

  • Rechtsmittelverfahren: Wir legen Einspruch gegen Strafverfügungen ein und vertreten Sie vor den zuständigen Verwaltungsbehörden oder Landesverwaltungs-gerichten.

  • Beratung zu Führerschein-Fragen: Unterstützung bei drohendem Führerschein-entzug, Probezeitproblemen oder dem Punktevormerksystem.

  • Behördliche Fristen: Achten auf fristgerechte Reaktionen, damit Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen (z.B. Zahlungsverzug, Verlust von Rechtsmitteln).

  • Verhandlungstermine: Vertretung bei mündlichen Verhandlungen, Vorbringen von entlastenden Beweisen, Geltendmachung von Milderungsgründen.

  • Individuelle Verteidigungsstrategien: Ob Sie die Tat anfechten oder auf eine einvernehmliche Lösung setzen – wir finden für Ihren Fall den besten Weg.

In den meisten Fällen lässt sich im Verwaltungsverfahren einiges bewirken, wenn man rechtzeitig aktiv wird und die Kommunikation mit der Behörde professionell gestaltet. Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung mit den Abläufen im Bezirk Amstetten sowie in den umliegenden Bezirken in Niederösterreich und Oberösterreich. Von der ersten Beratung über das Einbringen von Rechtsmitteln bis zur Entscheidung der letzten Instanz stehen wir an Ihrer Seite – damit ein einmaliger Fahrfehler nicht zu einem unverhältnismäßigen Problem wird.

Strafrecht

Wenn Sie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten, steht oft Ihre persönliche Freiheit, Ihr Ruf und Ihre Existenz auf dem Spiel. In dieser angespannten Situation ist es wichtig, einen starken und versierten Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben. Unsere Kanzlei in Amstetten vertritt Beschuldigte und Angeklagte in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zur Hauptverhandlung (und falls nötig Berufung/Revision). Wir nehmen uns sofort Ihres Falls an: Zunächst verschaffen wir uns durch Akteneinsicht einen Überblick über die Anschuldigungen. Anschließend besprechen wir offen und vertraulich mit Ihnen die Sachlage, klären Sie über Ihre Rechte (z.B. Aussageverweigerungsrecht) auf und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

Jeder Straffall ist einzigartig – ob es um einen Verkehrsunfall mit strafrechtlichen Folgen, einen Vorwurf der Körperverletzung, einen Diebstahl/Betrug oder ein anderes Delikt geht. Wir setzen uns engagiert dafür ein, Ihre Unschuld zu beweisen oder, falls die Beweislage gegen Sie spricht, ein möglichst milde Konsequenz zu erreichen. Als langjährig erfahrener Strafverteidiger scheuen wir keine Auseinandersetzung: Wir hinterfragen Behauptungen der Anklage kritisch und schützen Sie vor unzulässigen Ermittlungsmethoden und treten vor Gericht mit Nachdruck für Sie ein. Gleichzeitig behalten wir das Gesamtbild im Auge – manchmal ist eine außergerichtliche Lösung oder diversionelle Erledigung im Interesse des Mandanten sinnvoller als ein langer Prozess. In jedem Fall gilt: Ihre Rechte und Ihr gutes Recht stehen für uns an erster Stelle.

Leistungen im Strafrecht:

  • Strafverteidigung: Kompetente Vertretung vor Gericht

  • Frühe Intervention: Unterstützung bereits im Ermittlungsverfahren – Teilnahme als Verteidiger bei Polizeiverhören und Ermittlungsmaßnahmen, um Ihre Rechte zu sichern.

  • Hauptverhandlung und Rechtsmittel: Vorbereitung auf Gerichtsverhandlungen durch genaue Aktenanalyse und Beweiserhebung (Befragung von Zeugen, Einholung von Gutachten).

  • Nebenstrafrecht & Verwaltungsstrafen: Beratung und Vertretung auch in überschneidenden Bereichen, insbesondere Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren, die strafrechtliche Bedeutung erlangen können. Ebenso vertreten wir Opfer von Straftaten als Privatbeteiligtenvertreter, um Schadenersatz im Strafverfahren zu sichern.

Errichtung und Abwicklung von Verträgen

Errichtung und Abwicklung von Verträgen

Arbeits-und-Dienstrecht

Arbeits-und-Dienstrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Bankenrecht

Bankenrecht

Gemeinderecht

Gemeinderecht

Forderungseintreibungen

Forderungseintreibungen